Namensrecht • Ihr Name nach der Hochzeit

Die Entscheidung, welchen Nachnamen Sie nach der Hochzeit tragen möchten, ist eine sehr Wichtige. Der Name präsentiert Sie nach außen, ist mit Emotionen, Traditionen und Erinnerungen verbunden. Sie treffen eine Wahl, die Sie voraussichtlich für den Rest Ihres Lebens begleiten wird.

Während früher die Ehefrau traditionell den Namen des Mannes annahm, sind heute mehrere Varianten möglich. Für deutsche Staatsangehörige wird die Wahl des Familiennamens (Ehename) im § 1355 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Bei ausländischen Eheschließungen gilt das entsprechende Heimatrecht.

Normalerweise soll die Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens vor dem Standesbeamten bei der Eheschließung erfolgen. Wird die Erklärung nach der Hochzeit abgegeben, so muss sie öffentlich beglaubigt werden.

Namensrecht
© bigstockphoto.com

Möglichkeiten der Namenswahl

Anhand des fiktiven Brautpaares Frau Lindenthal und Herr Schneider möchten wir Ihnen einen Überblick geben, welche Möglichkeiten es bei der Wahl des Ehenamens gibt.

Ein gemeinsamer Familienname

Der Klassiker
Die Frau nimmt den Geburtsnamen des Gatten an. Auch die Kinder tragen diesen Nachnamen.

  • Frau Schneider
  • Herr Schneider

Der emanzipierte Klassiker
Der Mann nimmt den Namen der Gattin an.

  • Frau Lindenthal
  • Herr Lindenthal

Die unkonventionelle Variante – zwei verschiedene Ehenamen

Beide Partner behalten ihren ursprünglichen Namen auch nach der Trauung bei.

  • Frau Lindenthal
  • Herr Schneider

Doppelnamen

Nur einer der Partner kann einen Doppelnamen annehmen. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Reihenfolge die Namen zusammengestellt werden. Sie müssen sich jedoch für eine Zusammenstellung entscheiden und beibehalten. Eine spätere Änderung dieser festgelegten Reihung ist nicht möglich.

  • Frau Lindenthal-Schneider
  • Herr Schneider
  • Frau Schneider-Lindenthal
  • Herr Schneider
  • Frau Lindenthal
  • Herr Schneider-Lindenthal
  • Frau Lindenthal
  • Herr Lindenthal-Schneider

Besonderheiten beim Namensrecht

Sollten Sie jedoch per Zufall bereits den gleichen Nachnamen besitzen, so ist ein Doppelname nicht zulässig (z. B. Lindenthal-Lindenthal).
Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.05.2009 ist es nicht möglich, „Namensketten” zu bilden und somit sind in Deutschland mehr als 2 Nachnamen unzulässig (z. B. Lindenthal-Lorenz-Schneider).
Tragen Sie vor der Hochzeit einen Doppelnamen, können Sie diesen beibehalten. Haben Sie einen mehrgliedrigen Namen (Frau von Lindenthal), dürfen Sie nach der Hochzeit einen weiteren Namen anhängen (Frau von Lindenthal-Schneider). Jedoch kann dieser Name nicht als Familienname festgelegt werden.

Waren Sie bereits verheiratet, so können Sie den Namen beibehalten. Kinder dürfen keinen Doppelnamen tragen. Sie müssen einen Familiennamen festlegen, der auch für alle weiteren Kinder gilt.

Weitere Infos zum Namensrecht bei adoptierten Kindern, bei Scheidung und Wiederheirat finden Sie auf der Seite Familien-Wegweiser.de des Bundesministeriums für Famile, Senioren, Frauen und Jugend.