Die Verlobung – was ist ihre Bedeutung?

Sobald Sie Ihre Hochzeit beim Standesamt anmelden, gelten Sie offiziell automatisch als verlobt. Doch was genau bedeutet das? Welche Rechte und Pflichten haben Braut und Bräutigam?

Verlobung
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Was bedeutet eine Verlobung?

Die Verlobung ist ein Eheversprechen, das man einem geliebten Menschen gibt, wenn man ganz sicher ist, dass der oder die Auserwählte der Richtige für das gemeinsame weitere Leben ist. Sie gilt als verbindliche Zusage zwischen zwei Personen, dass sie heiraten wollen. Eine Verlobung hat nur dann Aussagekraft, wenn beide den Wunsch zur Hochzeit bekunden.

Wenn der Partner auf den Heiratsantrag mit „Ja“ antwortet, ist man verlobt. Auch die in schriftlicher Form ausgetauschte Bekundung, den jeweils anderen heiraten zu wollen, gilt als Verlobung. Ein Verlöbnis ist allerdings keine Vorbedingung für eine Hochzeit.
Sobald beim Standesamt die Eheschließung angemeldet wird, erhält ein Paar automatisch den Status der Verlobung.

Rechtliche Aspekte einer Verlobung

Viele Paare glauben heute, dass dieser Akt eher symbolischen Charakter ohne ernsthafte Bedeutung hat. Früher war eine Verlobung bindend und durfte nicht ohne Weiteres aufgehoben werden. Derjenige, der die Auflösung wollte, war gesetzlich verpflichtet, eine Geldsumme (Kranzgeld) als Entschädigung zu zahlen. Auch wenn per Gesetz dieser Paragraf nicht mehr gültig ist, hat sich an der Bedeutung des Eheversprechens nichts geändert.

Was passiert bei einer Auflösung der Verlobung?

Eine Einlösung des Eheversprechens ist nicht einklagbar. Demzufolge steht auch keine Strafe an, für den Fall, dass einer der Partner die Verlobung aufhebt. Liegt kein wichtiger Grund vor, sind von Demjenigen, der zurücktritt, etwaige Aufwendungen zu ersetzen. Das betrifft z. B. Dinge, die in Erwartung der Ehe schon gekauft worden, wie das Brautkleid oder auch Anzahlungen für die Hochzeitsfeier. Schadenersatz muss auch derjenige Verlobte leisten, der durch sein Verschulden den wichtigen Grund für das Zurücktreten des Anderen verursacht hat.

Das Zeugnisverweigerungsrecht

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Zeugnisverweigerungsrecht, das nicht nur Eheleute oder Lebenspartner haben, sondern eben auch schon Verlobte. Das bedeutet, sie müssen in einem Prozess nicht gegeneinander aussagen.

Die entsprechenden Abschnitte im BGB, welche die Verlobung betreffen, finden Sie hier.
Auf der internetseite des Bundesministerium der Justiz können Sie sich eine Broschüre zum Thema Eherecht downloaden.

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