Standesamtliche Trauung
Eine Anmeldung zur Hochzeit erfordert etwas Vorarbeit, gilt es doch, einige Dokumente vorzulegen. Damit alles vollständig ist, hilft ein vorheriges Gespräch mit einem Mitarbeiter vom Standesamt.
Wann und wie erfolgt die Anmeldung zur Hochzeit beim Standesamt?
Am Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes ist die Eheschließung anzumelden. Voraussetzung zum Heiraten ist, dass einer der Partner volljährig und der andere mindestens 16 Jahre alt ist. Für diesen Fall wird zusätzlich ein Beschluss des örtlichen Familiengerichts benötigt.
Die Anmeldung zur Hochzeit kann frühestens 6 Monate vor dem Termin erfolgen. Es besteht keine Pflicht mehr, Trauzeugen zu benennen. Deswegen müssen Brautpaare jedoch nicht auf diesen schönen Brauch verzichten. Auf Wunsch können max. zwei Trauzeugen bei der Hochzeit zugegen sein. Dafür müssen diese volljährig sein und ihren Personalausweis mitbringen. Die Anmeldung behält ein halbes Jahr ihre Gültigkeit.
Auf dem Standesamt erhalten Sie alle notwendigen Informationen zu den Papieren, die Sie für eine Hochzeit vorlegen müssen. Das kann je nach Lebenssituation unterschiedlich sein, denn sind zum Beispiel gemeinsame Kinder da, müssen zusätzliche Unterlagen eingereicht werden. Dasselbe gilt auch für Eheschließungen mit Ausländern. Ein persönliches Gespräch mit dem Standesbeamten ist hier unerlässlich, um die anstehenden Fragen zu klären.
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Wer ist bei der Anmeldung zur Hochzeit dabei?
Beide Partner müssen gemeinsam bei der Anmeldung dabei sein. Ist einer der Partner so verhindert, dass er absolut nicht persönlich anwesend sein kann, gibt es auch die Möglichkeit, mit einer Beitrittserklärung die Eheschließung anzumelden, das Standesamt hat dafür entsprechende Formulare. Dasselbe gilt, wenn beide Partner nicht persönlich vorstellig werden können. Auch ein Vertreter kann die Aufgabe mit schriftlicher Vollmacht der Heiratswilligen übernehmen.
Wo kann das Brautpaar heiraten?
Wenn die Hochzeit nicht sowieso im Trauzimmer des Heimatstandesamtes stattfindet, bedarf es eines entsprechend ausgestatteten Raumes, in dem die Hochzeitszeremonie in würdiger Form abgehalten werden kann. Einige Standesämter bieten über den üblichen Service hinaus ganz besondere Orte zum Heiraten an. Da in diesem Fall ein Mehraufwand für das Standesamt entsteht, fällt in den meisten Fällen eine höhere Gebühr an.
Welche Dokumente sind zur Anmeldung der Hochzeit erforderlich?
Es ist es ratsam, dass Sie sich auf Ihrem Standesamt vorher genau erkundigen, was für Papiere von Ihnen einzureichen sind, denn je nach Lebenssituation ist das sehr individuell. An dieser Stelle deshalb nur ein kurzer Überblick, der keine Gewähr für Vollständigkeit übernimmt.
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Für die Anmeldung zur Hochzeit benötigen Sie als ledige Deutsche:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung des Einwohneramtes der Hauptwohnung, wenn diese nicht in der Stadt ist, wo die Anmeldung erfolgt (diese sollte bei Abgabe der Unterlagen nicht älter als vier Wochen sein).
- Eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister. Diese Urkunde erhalten in Deutschland geborene Bürger beim Standesamt des Geburtsortes. (Eine Geburts- oder Abstammungsurkunde ist nicht ausreichend!)
- wenn eine Namensänderung erfolgt ist, der urkundliche Nachweis
- bei gemeinsamen vorehelichen Kindern, die Geburts- oder Abstammungsurkunde der Kinder und die Vaterschaftsanerkennungen und evtl. den Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht
Geschiedene oder verwitwete Deutsche legen zusätzliche Unterlagen bei:
- Heiratsurkunde der Vorehe (erhältlich beim Standesamt des letzten Eheschließungsortes)
- rechtskräftiges Scheidungsurteil der Vorehe
- Geburts- oder Abstammungsurkunde für minderjährige Kinder, für die das alleinige Sorgerecht besteht
- bei Verwitweten die Eheurkunde und Sterbeurkunde
- Bei Eheschließungen mit Auslandsberührung ist vorab unbedingt eine persönliche Vorsprache notwendig.
- Trauzeugen sind nicht erforderlich, können aber bei der Anmeldung benannt werden.