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Verlobung, Namensrecht und Co.

Wer auf den Heiratsantrag mit einem „Ja“ antwortet, gilt als verlobt. Was verbirgt sich dahinter? Wenn Braut oder Bräutigam noch rätseln, welcher der Familiennamen nach der Hochzeit der gemeinsame sein soll, schauen sie am besten einmal unter Namensrecht nach. 

Verlobung und was dazu gehört

Richtig offiziell wird eine Verlobung mit der Anmeldung zur Eheschließung auf dem Standesamt. Damit verbinden sich auch einige rechtliche Aspekte, es ist interessant, diese einmal nachzulesen. ...mehr


Das Namensrecht

Müller, Meyer, Schulze, Schmidt – diese Entscheidung ist nicht immer einfach für Brautpaare. Beim Namensrecht gibt zum Glück viele Wahlmöglichkeiten. ...mehr