Verlobung, Namensrecht und Co.
Wer auf den Heiratsantrag mit einem „Ja“ antwortet, gilt als verlobt. Was verbirgt sich dahinter? Wenn Braut oder Bräutigam noch rätseln, welcher der Familiennamen nach der Hochzeit der gemeinsame sein soll, schauen sie am besten einmal unter Namensrecht nach.
Richtig offiziell wird eine Verlobung mit der Anmeldung zur Eheschließung auf dem Standesamt. Damit verbinden sich auch einige rechtliche Aspekte, es ist interessant, diese einmal nachzulesen. ...mehr
Müller, Meyer, Schulze, Schmidt – diese Entscheidung ist nicht immer einfach für Brautpaare. Beim Namensrecht gibt zum Glück viele Wahlmöglichkeiten. ...mehr